Periodische Kontrolle von elektrischen Hausinstallationen
Gemäss „Niederspannungsinstallationsverordnung
vom 7. November 2001“ müssen die elektrischen Installationen
in festgelegten Abständen kontrolliert werden. Die Verantwortung
für diese Kontrolle liegt beim Eigentümer, welcher
auch für die Kosten aufkommen muss.
Die Netzbetreiberin (EFA Energie Freiamt AG) hat den gesetzlichen
Auftrag, eine Datenbank mit allen Objekten und den Daten der
letzten Kontrolle zu führen. Sobald eine Kontrolle fällig
ist, wird der Eigentümer von uns informiert. Der Eigentümer
muss daraufhin eine berechtigte Person mit der Kontrolle beauftragen.
Nach erfolgter Kontrolle und Behebung der Mängel muss
der Eigentümer veranlassen, dass der Netzbetreiberin der „Sicherheitsnachweis“ zugestellt
wird.
Downloads von Informationen
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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