Meldewesen
für neue oder geänderte Elektro-Installationen 
Gemäss „Niederspannungsinstallationsverordnung
vom 7. November 2001“ müssen neue oder geänderte
elektrische Installationen der Netzbetreiberin (EFA Energie
Freiamt AG) gemeldet werden.
Gemäss Art. 6 dieser Verordnung braucht es eine Installationsbewilligung
des Starkstrom-Inspektorates für die Ausführung von
Arbeiten an hausinternen Elektroinstallationen. Das Meldewesen
ist im Dokument „Ablauf des Meldewesen für neue
oder geänderte Elektro-Installationen“ festgelegt.
Downloads von Informationen

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Der Sicherheitsnachweis sowie das
Mess- und Prüfprotokoll kann auf der Homepage des VSEI
(www.vsei.ch)
in Papierform bestellt werden. |
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Die anderen Formulare können
auf der Homepage des VSE (www.vse.ch)
in Papierform bezogen werden. |
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.
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