Meldewesen für neue oder geänderte Elektro-Installationen

Gemäss „Niederspannungsinstallationsverordnung vom 7. November 2001“ müssen neue oder geänderte elektrische Installationen der Netzbetreiberin (EFA Energie Freiamt AG) gemeldet werden.

Gemäss Art. 6 dieser Verordnung braucht es eine Installationsbewilligung des Starkstrom-Inspektorates für die Ausführung von Arbeiten an hausinternen Elektroinstallationen. Das Meldewesen ist im Dokument „Ablauf des Meldewesen für neue oder geänderte Elektro-Installationen“ festgelegt.

 

Downloads von Informationen

Ablauf des Meldewesen für neue oder geänderte Elektro-Installationen

Ablauf des Meldewesen für neue oder geänderte Elektro-Installationen
Niederspannungsinstallationsverordnung NIV vom 7. November 2001
(Stand 01.01.2010)
Niederspannungsinstallationsverordnung

Regionale Werkvorschriften 2009
(Version 1.1 - 10.2008)

Regionale Werkvorschriften
Ergänzungen der EFA zu den Regionalen Werkvorschriften
(Stand 01.04.2011)
Ergänzungen der EFA zu den Regionalen Werkvorschriften
Übersicht Netzbetreiberinnen Kanton Aargau
(Stand 22.02.2010)
Übersicht Netzbetreiberinnen Aargau

 

Downloads von Formularen

   
Installationsanzeige VSE 1.35d - 1997
Installationsanzeige VSE 1.35d
 
Sicherheitsnachweis VSEI 132-D
Sicherheitsnachweis
Sicherheitsnachweis VSEI 132-D
Mess- + Prüfprotokoll VSEI 133 D
Mess-/Prüfprotokoll
Mess-/Prüfprotokoll
Anmeldung für elektrische Wärme VSE 2.25d - 99
Anmeldung für elektrische Wärme
Anschlussgesuch Wärmepumpen und Elektroheizungen
Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen VSE 1.18d - 2000
Datenblatt zur Beurteilung von Netzrückwirkungen
Anschlussgesuch Photovoltaikanlagen
Anschlussgesuch Photovoltaikanlagen
Anschlussgesuch Photovoltaikanlagen
Anschlussgesuch Photovoltaikanlagen
Anschlussgesuch für Energieerzeugungsanlagen VSE 2.24d-08
Anschlussgesuch EEA
Anschlussgesuch  Energieerzeugungsanlage

Der Sicherheitsnachweis sowie das Mess- und Prüfprotokoll kann auf der Homepage des VSEI (www.vsei.ch) in Papierform bestellt werden.
Die anderen Formulare können auf der Homepage des VSE (www.vse.ch) in Papierform bezogen werden.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.